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Vom Züchtigungsrecht zur gewaltfreien Erziehung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) trat am 1.1.1900.
In § 1631 wurde schon zu dieser Zeit die "Personensorge" geregelt.

Anfänglich gab es noch ein ausdrückliches Züchtigungsrecht. Mittlerweile haben Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Hier erfahren Sie etwas über die Entwicklung des § 1631 und die praktischen Folgen.